Rede von Innenminister Ralf Jäger zu den Spendenvorwürfen gegen die Duisburger SPD

Geschrieben von Vorstand Wanheimerort am in Allgemein

In den letzten Tagen gab es eine ganze Reihe von Medienberichten über die Spendenpraxis der Duisburger SPD im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2009. Viele Genossinnen und Genossen waren über die rechtlichen und politischen Zusammenhänge verunsichert.

Der Unterbezirksvorstand und auch alle Kandidatinnen und Kandidaten stellten klar, dass eine Verknüpfung von Mandat und Parteispende im Sinne von „Mandat für Geld“ völlig undenkbar ist. Dieses wurde bereits in einem Schreiben des Duisburger Parteivorstandes an die Mitglieder des Unterbezirks mitgeteilt.

Am 12. Mai 2011 äußerte sich NRW Innenminister Ralf Jäger nun auch in der Aktuellen Stunde  zu den Spendenvorwürfen gegen die Duisburger SPD. Der Text ist hier abgedruckt, kann jedoch auch unter diesem Link auf der Internetseite des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW nachgelesen werden.

 

Anrede,
die heutige Aktuelle Viertel-Stunde wurde mit der Frage beantragt:

„Kann man sich bei der Duisburger SPD Mandate kaufen?“

Klare Antwort:
NEIN – natürlich nicht!

In unserer Demokratie, in unseren Parteien, in unserem Land dürfen Mandate niemals käuflich sein.

Es wäre schlimm, wenn dem so wäre. Das Parteiengesetz gibt den politischen Parteien in § 1 Abs. 2 eine verantwortungsvolle Aufgabe für unsere Demokratie. Die Parteien haben Bewerberinnen und Bewerber für politische Mandate auszusuchen und aufzustellen.

Dies hat ausschließlich nach den Grundsätzen unserer Demokratie zu erfolgen.

Geld darf dabei keine Rolle spielen.

Als Innenminister und als Sozialdemokrat sage ich klar: Weder der Geldbeutel eines Kandidaten, noch der Geldbeutel eines Dritten dürfen diesen demokratischen Prozess beeinflussen.

Hieran sind mit Blick auf die SPD in Duisburg in den letzten Tagen öffentliche Zweifel aufgekommen.

Ich bedaure, dass dieser falsche Eindruck entstanden ist. Dieser konnte ur durch eine verfälschende Weitergabe durch Mitglieder eines Duisburger SPD Ortsvereins an die Öffentlichkeit entstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie viele von Ihnen – übe ich die Funktion des Parteivorsitzenden in meiner Heimatstadt ehrenamtlich aus.

Im Zuge der Vorbereitung der Kommunalwahl 2009 ist dabei ein Schriftstück entstanden, an dem weder bei der Kommunalwahl selber noch bei der Vorbereitung dieser Wahl Anstoß genommen wurde. In den letzten Tagen hat dieses Schriftstück vielfältige Diskussionen ausgelöst.

Ich habe daher in meiner Funktion als örtlicher Parteivorsitzender den hauptamtlichen Geschäftsführer gebeten, den Sachverhalt darzustellen. Gerne will ich diesen Bericht hier zitieren:

„Wie schon 2004 und wie auch in anderen Parteien und anderen SPD-Gliederungen üblich, war zur Finanzierung des Wahlkampfetats zur Kommunalwahl 2009 ein Eigenanteil der Kandidatinnen und Kandidaten für die Bezirksvertretungen und den Stadtrat vorgesehen.

Über die erbetenen Summen wurden die – zu diesem Zeitpunkt von den Ortsvereinen bereits fest nominierten – Kandidatinnen und Kandidaten bei einem Treffen am 08. September 2008 informiert.

Ergebnis dieses Treffens war die Verständigung auf ein Papier, in dem sich folgende Verabredungen finden.

„Für den Fall meiner Wahl als Kandidat/in durch die Delegiertenkonferenz am 19.09. erkläre ich mich einverstanden mit den Verabredungen, die anlässlich des Kandidatentreffens am 08.09. mehrheitlich beschlossen wurden:

1 – Ich werde bis 31.12.2008 den vorgesehenen Anteil an der Wahlkampffinanzierung entrichten.
2 – Ich unterstütze die „1-Kopf-Strategie“ und verzichte in diesem Zusammenhang auf eigene Plakate.
3 – (nur für Wahlkreisbewerber Stadtrat)
Ich verpflichte mich, eine Wahlkreisveranstaltung im Rahmen des Konzepts „Mit Brandt läuft’s“ zusammen mit dem OBüro durchzuführen.“

Soweit der Wortlaut der Erklärung

Erkennbares Ziel dieser Erklärung war es, eine Rahmenvereinbarung zu treffen, wie die Kandidatinnen und Kandidaten für Rat und Bezirk mit dem OB-Kandidaten ihren Wahlkampf gemeinsam organisieren wollen.

Die freiwillige Erklärung war bedeutungslos für die Nominierungskonferenz am 19.09.2008 und damit bedeutungslos für die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten.

Dies erkennt man auch daran, dass eine Mehrzahl der Erklärungen erst nach der Konferenz am 19.09. bei der Unterbezirksgeschäftsstelle der SPD einging und man erkennt es auch daran, dass die Erklärung auch auf der Konferenz am 19.09. kein Thema war.

Diese Erklärungen, die nach der Wahlkreiskonferenz vorgelegt wurden, habe ich hier vorliegen und können eingesehen werden.

Es gab auch nominierte Kandidaten, die keine Erklärung abgegeben haben. Dies hatte keinerlei Konsequenz für ihr Aufstellungsverfahren und auch keinerlei Konsequenz für ihre Unterstützung durch die Partei.

Gerade der in den Medien zitierte Fall ist der beste Beweis dafür, dass es den unterstellten Zusammenhang nicht gegeben hat. Der Kandidat, der von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewählt wurde, hatte die in Rede stehende Erklärung nicht unterzeichnet.

Er ist am 19.09. von der Delegiertenkonferenz an dem von ihm angestrebten Listenplatz als Kandidat der Partei nominiert worden.
Und die Partei hat ihn im Wahlkampf vorbehaltlos wie alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten – auch finanziell – unterstützt.

Die Duisburger SPD stellt somit fest:
Es hat zu keinem Zeitpunkt einen Zusammenhang zwischen dieser Erklärung und der Kandidatenaufstellung gegeben.
Soweit der Bericht der SPD Geschäftsstelle Duisburg.

Für mich als Sozialdemokrat ist eine Verknüpfung von Mandat und Geld unvorstellbar. Und dennoch:
Wir sehen heute, dass die Erklärung – nach über 2 Jahren – missverstanden und interpretiert werden kann. Das ist nicht gut.
Wenn man erkennt, dass etwas nicht gut ist, dann muss man das ändern und die Duisburger SPD wird es ändern!

Die Konsequenz ist, dass es zukünftig diese freiwillige Erklärung nicht mehr geben wird.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um offen zu weiteren Verdächtigungen Stellung zu nehmen:

Auch hier gilt:
Geld darf demokratische Prozesse nicht unzulässig beeinflussen. Politikerinnen und Politiker dürfen sich nicht kaufen lassen. Es darf noch nicht einmal der Anschein erweckt werden.

In den Medien wird seit Tagen über das Geschäftsgebaren einer Krefelder Anwaltskanzlei berichtet. Hierbei sollen Gelder an die Duisburger SPD geflossen sein.

In der Öffentlichkeit wird spekuliert, als ob es einen Zusammenhang gäbe zwischen der Erteilung von Aufträgen durch öffentliche Unternehmen und der Zahlung von Parteispenden.

Ein solcher Verdacht erschüttert das Vertrauen in unsere Demokratie. Aus meiner Sicht als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) schließe ich einen solchen Zusammenhang aus.

Dazu zitiere ich aus einer Erklärung des Geschäftsführers der GfB, Herrn Schachta:
Zitat:

„In einem Gespräch zur Vorbereitung einer Aufsichtsratsitzung im Oktober 2008 hatte der Geschäftsführer der GfB, Herr Schachta, den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jäger, um einen Hinweis gebeten, in wie weit er in der komplizierten Rechtslage des kommunalen Wirtschaftsrechts eine geeignete Kanzlei kenne. Hier empfahl Herr Jäger eine Krefelder Kanzlei, verbunden mit dem wörtlichen Hinweis „ob Sie diese Kanzlei oder eine andere nehmen, sei ihm egal. (…) Über die tatsächlich zustande gekommene Zusammenarbeit, den Auftragsumfang und Honorarhöhe war Herr Jäger im Weiteren nicht befasst und nicht informiert“. Zitatende.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Auftragsvergabe gab es zwei Spenden. Nachdem diese Überweisungen nach Erhalt der Spendenquittungen von zwei Mitgliedern der genannten Kanzlei bestritten wurden, hat die SPD Duisburg die Beträge vollständig zurück überwiesen und die Spendenquittungen für nichtig erklärt.
Weder davor noch danach hat die Duisburger SPD Spenden aus dieser Kanzlei erhalten.

Einen anderen als einen zeitlichen Zusammenhang zwischen den zurück überwiesenen Spenden und der Auftragsvergabe bei der GfB gab es nicht.
Auf Grund der aktuellen Presseberichterstattung, habe ich eine unverzügliche Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer veranlasst.
Dieser soll klären, ob die Vergabe ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse der GfB erfolgt ist und eine Angemessenheit der Leistungen der Anwaltskanzlei gegeben ist.

– Der Bericht hierzu muss zeitnah erfolgen –

Meine Damen und Herren,
Sie haben es der Presseberichterstattung entnommen: In dieser Anwaltskanzlei gab es offenbar Streit unter den handelnden Akteuren, die StA ermittelt wegen Untreue.

Der Justizminister hat auf meine Anregung hin, die StA gebeten, dass das in diesem Zusammenhang sichergestellte Material auf strafrechtlich relevante Verstöße im Zusammenhang mit Parteispenden untersucht wird.

Dazu wird mein Kollege Kutschaty in der anberaumten Sitzung des Rechtsausschusses berichten.

Dem kann ich heute nicht vorgreifen. Ich will aber hier und heute deutlich erklären:

Ralf Jäger ist zu keinem Zeitpunkt in seinem Handeln durch finanzielle Zuwendungen an seine Partei beeinflussbar.

 

(Es gilt das gesprochene Wort)

Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

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